Präventives Handeln gegen Schadnager-Befall

Als Kurort ist für Bad Salzdetfurth die Vermeidung eines Befalls zwingend. Mit einer neuen Gesetzgebung (gültig ab 1.7.2026) wandert das präventive Handeln zur Vermeidung eines Befalls in die Hände der Bevölkerung:

Die Ankündigungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bzgl. der Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung (link) von antikoagulanten Rodentiziden (ein Rattengift) in Deutschland und die damit einhergehenden Folgen für die Bekämpfung von Schadnagern in der Landwirtschaft und in Verbindung mit der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur-/Erholungsorten (KurortVO) veranlasste den Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Veröffentlichung einer Empfehlung/Infoblatt (link).

Der präventive Einsatz von Rodentiziden ist ab dem 1.7.2026 nicht mehr zulässig. (Erst nach der Feststellung eines Befalls durch einen Sachverständigen ist der Einsatz möglich). Die Bevölkerung wird daher in diesem Zusammenhang gebeten, aktiv durch eigenes umsichtiges Handeln mit Lebensmittelresten einem Befall vorzubeugen. Empfohlen wird das Informationsblatt (link) des LAVES, siehe auf die LAVES-Webseite (link) zu diesem Thema.